Kinderschutzkonzept
Kinder haben Rechte - wir wahren diese.
Jedes Kind hat ein Recht auf liebevolle Betreuung, Erziehung und Bildung, auf die Unversehrtheit seines Körpers und seiner Seele. Jedes Kind hat das Recht auf eine glückliche Kindheit, die es befähigt ein selbstbewusster und selbstständiger Mensch zu werden, der sich in sein soziales Umfeld integrieren kann.
Uns ist es wichtig aufmerksam zu sein, gegenüber den Bedürfnissen, Ängsten und Nöten jedes Kindes. Die Grenzen jedes Kindes zu Achten und das Kind zu Unterstützen seine Grenzen zu zeigen, zu formulieren und zu vertreten.
Unser Kinderschutzkonzept orientiert sich an den Vorgaben des Kreisjugendamtes Paderborn. Jährlich finden Schulungs-und Informationsveranstaltungen statt. Die Verfahrenswege sind mit dem Träger und dem Kreisjugendamt abgestimmt.
Formen der Kindeswohlgefährdung
Grundsätzlich liegt eine Gefährdung dann vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr für das Kind besteht, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
- Psychische Gewalt
(Diskriminierung, fehlende emotionale Zuwendung, Anschreien ect.) - Vernachlässigung
(fehlende Pflege, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht etc.) - Körperliche Gewalt
(fehlende altersgerechte Behandlung) - Sexueller Missbrauch
(von Überzuwendung, Grenzüberschreitungen bis zum Geschlechtsverkehr)